Mitglieder-Info: Mehrwertsteueranpassung in Rechnungen | Mecklenburgische Seenplatte

Mitglieder-Info: Mehrwertsteueranpassung in RechnungenMecklenburgische Seenplatte

Liebe Mitglieder, im Zuge der Mehrwertsteueranpassung vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020, möchten wir Sie über unsere Verfahrensweisen zur Rechnungslegung informieren.

Mitgliedsrechnungen:
Satzungskonform erfolgte die Abrechnung der diesjährigen Mitgliedsbeiträge bis zum 31.03.2020. Da Mitgliedsrechnungen Jahresbeiträge sind und der am 31.12. des Abrechnungsjahres geltende Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist, ist nun eine Korrektur aller Rechnungen vorzunehmen. In Abstimmung mit unserem Steuerbüro haben wir uns dazu entschieden, die Anpassung der Mehrwertsteuer rückwirkend für die Beiträge 2020 mit der Abrechnung der Mitgliedsbeiträge im ersten Quartal 2021 vorzunehmen. Wir tun dies deshalb, um den verwaltungstechnischen Aufwand für Sie und uns möglichst gering zu halten. Sollten Sie vorab eine geänderte Rechnung benötigen, so teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.

Sammelrechnungen / Marketingpakete:
Hinsichtlich der Marketingpakete ist eine Korrektur ausgewählter Positionen notwendig. Alle Rechnungen, welche einen Onlineanteil (Jahresleistung) beinhalten, erhalten von uns zeitnah eine Rechnungskorrektur mit angepasster Mehrwertsteuer. Eine Anpassung für weitere Positionen, wie z.B. Kosten für das Reisemagazin oder der Kampagnen-Broschüren ist nicht notwendig, da der Leistungszeitraum bereits im ersten Halbjahr erfolgt ist. 

 Weitere Rechnungen bis zum Jahresende:
Zukünftige Rechnungen im Leistungszeitraum vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 werden mit den derzeit geltenden reduzierten Mehrwertsteuersatz versehen.