Öffentliche Ausschreibung: Druck von verschiedenen Printprodukten | Mecklenburgische Seenplatte

Öffentliche Ausschreibung: Druck von verschiedenen PrintproduktenMecklenburgische Seenplatte

Öffentliche Ausschreibung nach Paragr. 12 (2) VOL/A; Nationale Bekanntmachung; Vergabe-Nr.:1/2018.

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
a1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V., Turnplatz 2, 17207 Röbel/Müritz, Telefon:039931 5380, Fax 039931 53829, eMail: info@mecklenburgische-seenplatte.de.
a2) Zuschlag erteilende Stelle: Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V., Turnplatz 2, 17207 Röbel/Müritz, Telefon:039931 5380, Fax 039931 53829, eMail: info@mecklenburgische-seenplatte.de.
a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V., Turnplatz 2, 17207 Röbel/Müritz, Telefon:039931 5380, Fax 039931 53829, eMail: info@mecklenburgische-seenplatte.de.

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung, VOL/A; Vergabe-Nr.: 1/2018.

c) Form der Angebote: Die Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.

d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle):
Ort der Leistung: Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V., Turnplatz 2, 17207 Röbel/Müritz.
Art der Leistung: Druck von verschiedenen 4/4 farbigen Printprodukten.
Umfang der Leistung: Lieferung an verschiedene Standorte.

e) Aufteilung in Lose: nein.

f) Zulassung von Nebenangeboten: nein.

g) Ausführungsfrist: Die Leistungserbringung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

h) Anforderung der Verdingungsunterlagen:
Anforderung ab: 04.01.2018,
Anforderung bis: 16.01.2018, Anforderung /Einsicht bei: Der Versand der Unterlagen per Mail erfolgt ab dem 04.01.2018.

i) Angebots- und Bindefrist: Angebotsfrist: 29.01.2018. Bindefrist: 28.02.2018.

j) Geforderter Sicherheitsleistungen: entfällt.

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zahlungen nach Lieferung.

l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 -Eigenerklärung zur Eignung- vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen auf Verlangen vorzulegen, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in die Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der -Eigenerklärung zur Eignunggenannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt -Eigenerklärung zur Eignung- ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bieter müssen zudem eine gültige Gewerbeerlaubnis nach Paragr. 34a Gewerbeordnung mit dem Angebot vorlegen.

m) Die Höhe der Vervielfältigungskosten und die Zahlungsweise:-.

n) Zuschlagskriterien: Preis-Leistungsverhältnis 100 v.H.